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Kinderfreibetrag,Kindergeld,Auslandskinder

Eine Mandantin hat zwei Kinder mit ihrem Ex-Mann. Die Kinder leben beim Vater in Rumänien. Die Kindergeldstelle gewährt dem Vater in Rumänien Kindergeld, die Mutter in Deutschland erhält kein Kindergeld. Bei der Günstigerprüfung (Kindergeld oder Kinderfreibetrag) rechnet das Finanzamt das volle Kindergeld bei der Mutter an, nicht nur das hälftige oder gar kein Kindergeld, da sie keinerlei Zahlungen bekommt. Ist die volle Anrechnung zutreffend?
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