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Einkommensteuer,Betriebsaufspaltung,Privatvermögen

Sachverhalt: Frau A hat eine Pension, die sie bis Ende 2017 im Ganzen vermietet hatte. Im Jahr 2019 hatte sie ihren Ehemann als Hausmeister angestellt, der die Renovierung der Pension überwacht. Nachdem der Ehemann ein Gehalt von 1.000 € bekommt, hat die Frau A für die Abrechnung des Lohnes eine Firma (Hausverwaltung) angemeldet. Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten und der Corona-Zeit wird die ganze Pension an den Ehemann vermietet, der wiederum die Pension im eigenen Namen betreibt. Frage: Wird das Pensionsgebäude der Frau A bei der Hausverwaltung (Eigentümerin Frau A) zum Betriebsvermögen?
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