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Erstattung,Aufteilung,Scheidung

M & F sind verheiratet. M erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. F erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Einbehalt Lohnsteuer 7.000 €). Aufgrund der Tätigkeit des M werden für das Jahr 2019 Vorauszahlungen i.H.v. 100.000 € festgesetzt (unter der gemeinsamen Steuernummer). M bezahlt die Vorauszahlungen von seinem betrieblichen Konto. M & F lassen sich im Jahr 2020 scheiden. Für 2019 wählen sie die Zusammenveranlagung. Aufgrund der hohen Vorauszahlungen ergibt sich eine Steuererstattung i.H.v. 10.000 €. Wem steht die Steuererstattung zu? Hat F einen Anspruch auf einen Teil der Steuererstattung? Alternative: F erzielt keine Einkünfte. Hat sie einen Anspruch auf einen Teil der Steuererstattung?
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