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§ 1 MuSchG,GmbH,Geschäftsführerin

Steht einer Gesellschafter-Geschäftsführerin während der Mutterschutzfrist ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bzw. Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers zu? Die Geschäftsführerin ist von der Sozialversicherungspflicht befreit, demnach gibt es keinen Erstattungsanspruch der U2. Gibt es eine Regelung wie z.B. im Krankheitsfall, dass das Entgelt bis zu 42 Kalendertage fortgezahlt wird? Falls ja, muss ein entsprechender Zusatz im Geschäftsführervertrag festgehalten sein bezüglich einer Entgeltfortzahlung während einer Mutterschutzfrist?
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