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Kindergeld,Studium im Ausland,Steuerpflicht

EM und EF sind in D selbständig bzw. als Arbeitnehmer tätig. Ihr Sohn K2 studiert an einer Universität in Deutschland und hat dort am Studienort ein Zimmer in WG. K2 geht nun für sechs Monate nach Frankreich, um dort ein Semester zu studieren. Sein Appartement in Deutschland behält er in dieser Zeit. a. Haben EM und EF im Zeitraum des Auslandssemesters des K2 weiterhin Anspruch auf Kindergeld? b. Steuerpflicht des K2?
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