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Verlust,§ 17,EStG

L hat seine Anteile an der M-GmbH Ende 2003 veräußert. Der sich aus der Veräußerung ergebende Verlust wurde im Jahr 2003 angesetzt. Durch Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters zahlte L 2013 weitere Beträge für Haftung. Im Jahr 2014 wurde beantragt, die Verluste in der letzten Steuererklärung anzusetzen (dies war das Jahr 2011). Heute (2021) schreibt das FA, dass es sich um ein rückwirkendes Ereignis für 2003 handelt. Es wird behauptet, die Festsetzungsfrist sei bereits 31.12.2017 abgelaufen. Zu Recht? Die Anzeige beim FA erfolgte doch vor 2017, allerdings wurde der Ansatz für ein anderes Jahr beantragt. Dem FA war die Tatsache aber mindestens 2014 bekannt. Wann endet die Festsetzungsfrist, ggf. Ablaufhemmung?
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