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Bürgschaftsprovisionen,Gewerbliche vs. sonstige Einkünfte,§ 22 EStG

Unser Mandant ist alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Tätigkeit der GmbH ist die Vermietung von Wohnraum (reine Vermögensverwaltung). Zur Finanzierung der Wohnungen hat die GmbH bei verschiedenen Banken Kredite aufgenommen, für die sich unser Mandant als alleiniger Gesellschafter gegenüber den Banken verbürgt hat. Die GmbH zahlt ihrem Gesellschafter jährlich 1 % der Bürgschaftssumme als Bürgschaftsprovision. Wie ist die Bürgschaftsprovision beim Gesellschafter zu behandeln? Sind dies steuerpflichtige Einkünfte? Falls ja, unter welche genaue Vorschrift fallen diese Einkünfte zur Erklärung in der Einkommensteuer?
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