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Einkommensteuer,Werbungskosten,Leasingraten

Ein Mandant von uns arbeitete im Außendienst. Zu diesem Zweck hatte er in 10/2018 einen 7er BMW geleast. An Weihnachten 2018 erkrankte er schwer und musste seine Zeit bis auf ein paar Wochen bis zu seinem Tod in 11/2020 im Krankenhaus verbringen. Die Leasingraten mussten immer weiter gezahlt werden, da eine vorzeitige Kündigung nicht möglich war bzw. eine hohe Entschädigungszahlung nach sich gezogen hätte. Seine Frau hat einen eigenen Pkw (5er BMW). Der Pkw des Mannes wurde die ganze Zeit nicht oder kaum bewegt. Innerhalb der Einkommensteuererklärung 2019 haben wir die Leasingraten als Werbungskosten geltend gemacht, da unserer Meinung nach die Kosten durch sein Arbeitsverhältnis bedingt waren. Das Finanzamt hat diese Kosten gestrichen mit der Begründung, das Auto wäre ja nicht für seine Tätigkeit bewegt, es sei somit nicht beruflich genutzt worden. Es ist aber doch unbestritten, dass unser Mandant, wenn er diese Entwicklung hätte kommen sehen, niemals so ein teures Auto (Leasing jährlich ca. 15.000 €) geleast hätte. Stellen diese Kosten in der Tat keine Werbungskosten dar?
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