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Doppelte Haushaltsführung,Selbständige,Betriebsstätte,§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Eine Mandantin, die viel Reisetätigkeit hat (Werbetätigkeit bei Lebensmittelmärkten im süddeutschen Raum für andere Firmen), die auf dem Land lebt, möchte in einer Stadt, die in der Nähe eines Autobahnkreuzes liegt, eine Zweitwohnung anmieten. Von dort fährt sie ihre Märkte an, die ca. 50–200 km entfernt liegen. Sie würde sich damit z.T. täglich eine Hin- und Rückfahrt von ca. 60–70 km (Zeit täglich ca. 1 1/2 Std.) sparen. Die Zweitwohnung wäre mit 60 m² in etwa gleich groß wie die Wohnung am Lebensmittelpunkt auf dem Land, nur etwas teurer. Die Mandantin ist alleinstehend mit Kind und hat ihre sozialen Kontakte am Heimatwohnort. Frage: Kann sie diese zusätzliche Wohnung steuerlich i.R. der Doppelten Haushaltsführung berücksichtigen? (In der Literatur fand ich nur ein Beispiel mit einer festen Tätigkeitsstätte, bei der die Zweitwohnung mehr als die Hälfte der Entfernung einsparte.)
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