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Kfz-Kosten GbR,Privatvermögen Gesellschafter,§ 4 Abs. 4 EStG

A und B sind Gesellschafter der C-GbR. Die C-GbR ermittelt ihren Gewinn nach § 4 III EStG. B stellt der C-GbR für betriebliche Fahrten zu Baustellen seinen privaten Transporter unentgeltlich zur Verfügung. Die betriebliche Nutzung liegt unter 50 % der Gesamtnutzung des Transporters. B will den Transporter im PV belassen und auch nicht dem gewillkürten BV zuordnen. Die für diese Fahrten anfallenden Tankkosten trägt die C-GbR. Frage: Ist es möglich, die anfallenden Tankkosten als betrieblichen Aufwand der GbR mit Vorsteuerabzug zu behandeln, oder ist lediglich eine Nutzungseinlage des B mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer möglich?
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