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Zweitwohnung,Nutzung

Die Eheleute LF und SF haben im Jahr 2018 zur Selbstnutzung eine Wohnung erworben. Diese Wohnung wird frühestens im Oktober 2022 wieder verkauft. Die Eheleute werden eventuell im Jahr 2021, vor dem Verkauf, aus dieser Wohnung ausziehen. Die Wohnung wird nicht vermietet, sie bleibt leer stehen oder wird als Zweitwohnung genutzt. Ist der Verkauf der Wohnung trotzdem steuerfrei? Falls ein Leerstand im Jahr 2022 schädlich wäre, wie kann dies verhindert werden?
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