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§ 16 Abs. 3 EStG,§ 16 Abs. 3b EStG,§ 39 AO,R 4.2 EStR,Ehegattengrundstück bei Betriebsaufgabe

Ein Mandant möchte seine selbst genutzte Immobilie, in der sich auch seine Bildhauerwerkstatt befindet, entweder veräußern oder den Betrieb aufgeben, was dann anteilig zur Entnahme des betrieblich genutzten Gebäudes führen würde. Im Grundbuch stehen er und seine Frau mit je der Hälfte Anteil. Bisher wurden in seiner Gewinnermittlung lediglich ein Werkstattbau/Garage (separater Gebäudeteil) und ein Büroumbau (dieser Teil befindet sich im Wohngebäude) aktiviert. Wie verhält es sich bei Aufgabe bzw. Veräußerung mit dem bisher nicht aktivierten anteiligen Grund und Boden? Der betrieblich genutzte Anteil am Grund und Boden beträgt ca. 18 % der Gesamtgrundstücksfläche. Ebenso wurde bisher der Büroteil des Gebäudes nicht aktiviert. Die laufenden Kosten für das Gebäude wurden mit 1/3 betrieblich berücksichtigt. Es liegt eine Marktwertanalyse eines vor Ort ansässigen Kreditinstituts vor. Die ursprünglichen Anschaffungskosten liegen nicht vor. Wie ist zu bewerten?
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