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Leasing,Zurechnung

Der Vor-Steuerberater hat beim Mandanten im Jahr 2015 ein Kfz im Anlagevermögen mit den AHK und Vorsteuerabzug über Darlehen erfasst. Dieses Kfz war aber geleast, es sind monatliche Leasingraten mit Vorsteuerabzug bezahlt worden, die der Vor-Steuerberater als monatliche Tilgung des Darlehens (ohne Vorsteuerabzug) behandelt hat. Im Februar 2020 nach Ablauf der vereinbarten Leasingzeit wurde das Kfz zurückgegeben und ein neues Kfz (ohne Leasing-Sonderzahlung) geleast. Das Kfz hat Ende Februar 2020 noch einen Buchwert von 1.159 €, das vermeintliche Darlehenskonto Ende Februar 2020 noch einen Kontostand i.H.v. 7.100,06 €. Wie ist hier zu verfahren? Ist die falsche Einordnung des Kfz ab 2015 (Verjährung?!) rückabzuwickeln in der Einkommensteuer und in der Umsatzsteuer?
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