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Selbständige/gewerbliche Tätigkeit,Einheitlicher Betrieb,§ 2 EStG

Unsere Mandantin ist eine Pferdewirtschaftsmeisterin, die in den letzten 20 Jahren durch Ausbildung von Pferd und Reiter ausschließlich selbständige Einkünfte erzielt hat. Jetzt möchte sie einen Reitstall dazu pachten. Aus der Boxvermietung erzielt sie dann gewerbliche Einkünfte. Ist es möglich, weiterhin die Ausbildung von Pferd und Reiter als selbständige Tätigkeit zu führen, wenn eine sachliche Trennung vorliegt (zwei Buchhaltungen, zwei Bankkonten), oder liegen dann insgesamt gewerbliche Einkünfte durch Abfärbung vor? Im Einstellungsvertrag für die Boxen ist keine Regelung zum Beritt und Unterricht enthalten. Darüber gibt es gesonderte Vereinbarungen.
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