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Ermittlung des Übergangsgewinns,Berücksichtigung von Kundenforderungen,Übergang vom BV-Vergleich zur EÜR

Der Mandant wechselt mit Zustimmung des FA von der Bilanzierung zur EÜR. Die Anpassungsrechnung wird ertragsteuerlich durchgeführt, d.h., Vorsteueransprüche werden gewinnmindernd und Umsatzsteuerverbindlichkeiten gewinnerhöhend gebucht. Wie ist bei der Umsatzsteuer zu verfahren? Die USt aus den nicht bezahlten Ausgangsrechnungen im Zeitraum Bilanz (Forderungen) ist ja gemeldet und bezahlt. Wird die USt storniert (wenn ja: wann), oder wird die Zahlung im Zeitraum EÜR als steuerfreier Erlös gebucht? In der Literatur finde ich zur umsatzsteuerlichen Behandlung nichts ...
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