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§ 13 BewG,§ 15 BewG,Ermittlung des Kapitalwerts

Meine Mandantin A veräußerte eine Halle. Im notariellen Vertrag wurde vereinbart, dass die im EG befindliche Teilfläche bis zum Ablauf des 31.12.2027 (zehn Jahre) zur Nutzung dem Verkäufer überlassen bleibt. Ein Wert wurde für die Überlassung im Notarvertrag nicht vereinbart. Wie ermittelt sich der Wert der Nutzungsüberlassung?
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