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Vier E-Bikes im Betriebsvermögen,Nutzungsentnahmen,§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

Einer meiner Mandanten (in DE unbeschränkt einkommensteuer- und umsatzsteuerpflichtiger Einzelunternehmer, keine Mitarbeiter) möchte gerne vier Firmen-E-Bikes anschaffen: Ein Männer-E-Bike, ein Männer-E-Lastenrad, ein Damen-E-Bike und ein Damen-E-Lastenrad. Grundsätzlich ist eine Privatnutzung von zum Betriebsvermögen gehörenden E-Bikes nicht zu versteuern. Wie verhält es sich jedoch bei vier (!) Rädern und nur einem (!) Unternehmer? Bei Pkws ist es unkritisch, hier wird einfach viermal die 1-%-Versteuerung angewandt. Bei den Rädern dann analog? Nur mit „0 %“?
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