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Aufgabeerklärung,Rückbeziehung,§ 16 Abs. 3b EStG

Unser Mandant hat vor einem Jahr (2020) seinen Gewerbebetrieb eingestellt. Eine Betriebsaufgabe gem. § 16 Abs 3b EStG wurde letztes Jahr nicht erklärt. Fraglich ist, ob im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2020 ein Anspruch (weitere Voraussetzungen sind erfüllt) auf die ermäßigte Besteuerung mangels rechtzeitiger Betriebsaufgabe besteht.
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