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Vergütung für mehrjährige Tätigkeit,Einheitliche und gesonderte Feststellung vom Besteuerungsgrundlagen,Erstattung Umsatzsteuer

Unsere Mandanten, eine Rechtsanwalt-GbR, haben im Jahr 2021 Umsatzsteuer-Erstattungen für die Jahre 2018 und 2019 vom Finanzamt erhalten aufgrund eines von uns gestellten Antrags hinsichtlich Änderung zu steuerfreien Umsätzen für die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand. „Aufgrund des BFH-Urteils vom 17.07.2019 V R 27/17 haben wir die Honorare für die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand nach § 158 FamFG als steuerfreie Umsätze erfasst. In diesem Zusammenhang wurden die bisher getätigten Umsätze zu 19 % USt als steuerfreie Umsätze berichtigt und die anteilige Vorsteuer-Korrektur im Verhältnis der Umsätze vorgenommen.“ Sind diese Erstattungsbeträge in der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung, die Grundlage für die ESt der Gesellschafter ist, als begünstigte Einkünfte festzustellen für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, § 34 EStG?
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