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Gewerbesteuer,Betriebsausgabe,§ 35 EStG

Herr R ist Gesellschafter der R GmbH & Co. KG. Im Jahr 2019 hatte er ein steuerliches Einkommen von 40.500 €. Die Gesellschaft hat von diesem Einkommen noch Gewerbesteuer in Höhe von 4.075 € bezahlt. Bei seiner Krankenkasse hat Herr R ein frei verfügbares Einkommen von 36.425 € zur Beitragsberechnung angegeben. Die Krankenkasse hat den Abzug der Gewerbesteuer nicht anerkannt, da nur das steuerliche Einkommen zur Beitragsberechnung zu berücksichtigen ist. Frage: Ist bei der Beitragsberechnung bei der Krankenkasse die betriebliche bezahlte Gewerbesteuer zu berücksichtigen, da Herr K nur über den Restbetrag (nach Abzug der Gewerbesteuer) als Einkommen frei verfügen kann?
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