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USA,Dienstleistungen,Steuerberater

Sachverhalt: Steuerberater erbringt Dienstleistung (Steuererklärung, die beim Finanzamt in Deutschland einzureichen ist) an eine in den USA lebende Privatperson. Die Leistung des Steuerberaters ist in Deutschland nicht umsatzsteuerbar. Dementsprechend wurden die Rechnungen ohne Umsatzsteuer fakturiert. Die Summe der Rechnungsbeträge belief sich auf rund 1.750 €. Eine Registrierung des Steuerberaters in den USA fand nicht statt. FRAGEN: Auf welchen Betrag (in Euro) beläuft sich eine eventuelle Nichtaufgriffsgrenze in den USA (Kalifornien) im Jahr 2020 bzw. aktuell? Handelt es sich bei den Nichtaufgriffsgrenzen um jährliche Beträge? Wo und wie ist eine – ggf. nachträgliche – Registrierung in den USA (Santa Barbara) zur nachträglichen Abführung der Umsatzsteuer möglich? Mit welchen Konsequenzen ist infolge der nachträglichen Registrierung zu rechnen? Besteht alternativ die Möglichkeit, die Umsatzsteuer ans deutsche Finanzamt abzuführen – auch rückwirkend? Fakturierung mit deutscher Umsatzsteuer?
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