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Ruhendstellung Pensionsrückstellung,teilweiser Verzicht,Anpassung

Eine Gesellschaft hat für zwei Gesellschafter eine Pensionszusage getätigt. Die beiden Gesellschafter wären in ca. fünf Jahren im Rentenbezug. Nun geht es der Gesellschaft wirtschaftlich nicht so gut, und es wird überlegt, die Pensionszusage bzw. Rückstellung ruhend zu stellen. Kann es dadurch steuerliche Probleme geben?
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