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Gewillkürtes Betriebsvmerögen,Beseitzunternehmen,§ 15 EStG

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung wird vom Einzelunternehmen des Gesellschafter-Geschäftsführers G eine Gewerbeimmobilie inkl. Wohnung an die GmbH vermietet. Die Wohnung wird von der GmbH an G unentgeltlich überlassen und mit dem Sachbezugswert versteuert. Künftig soll die Wohnung nach Auszug von G vermietet werden. Hierzu wird der Mietvertrag mit der GmbH angepasst und umfasst nicht mehr die Wohnung. Bisher war das Gesamtgebäude aufgrund der Vermietung an die GmbH notwendiges BV im EU. Die Wohnung soll künftig als gewillkürtes BV behandelt werden, um eine Aufdeckung der stillen Reserven zu vermeiden. Frage: 1. Ist ähnlich zum erforderlichen Widmungsakt bei der erstmaligen Behandlung als gewillkürtes BV von Nicht-BV ein Widmungsakt oder irgendeine Dokumentation erforderlich, aus der hervorgeht, dass die Wohnung nunmehr als gewillkürtes BV behandelt werden soll? 2. Falls notwendig, wie muss eine solche Dokumentation aussehen?
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