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Veräußerung,Wohnung

Mein Mandant ist aus dem Familienheim am 01.07.2018 ausgezogen. Die Ex-Partnerin lebte mit beiden Kindern meines Mandanten bis zum 31.12.2019 weiterhin in der Wohnung. Der Verkauf erfolgte am 08.04.2020. Vom 01.01.2020 bis zum 08.04.2020 stand die Wohnung leer und die Ex-Partnerin stellte ihre Möbel unter. Laut Urteil vom 23.02.2021 wurde die weitere Nutzung der Wohnung durch die Ex-Partnerin nicht in den Unterhalt mit einbezogen. Ist der Verkauf der Wohnung und des TG-Stellplatzes steuerfrei? Laut BFH-Urteil v. 18.01.2006, IX R 18/03 wird eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn Angehörige nach § 4 EigZulG i.V.m. § 15 AO die Wohnung unentgeltlich nutzen.  Gegenstand: Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz Ankauf: 18.11.2013 Verkauf: 08.04.2020
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