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DBA Italien,Rente,Versorgungsbezug

Ehegatten A + B haben den alleinigen Wohnsitz sowie den gewöhnlichen Aufenthalt von Deutschland nach Italien verlegt. Beide sind deutsche Staatsbürger. Fraglich ist, welchem Land das Besteuerungsrecht für die gesetzliche Rente der B und den Versorgungsbezug von A zuzuordnen ist? Sofern Deutschland das Besteuerungsrecht zusteht, stellt sich die Frage, ob ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht im zugrundeliegenden Fall von Vorteil ist (Hinweis: Es werden keinerlei weitere Einkünfte bezogen).
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