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§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO,§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG,Bestehen einer Mitunternehmerschaft

Eine große Photovoltaikanlage wird von einer Betreibergesellschaft an mehrere andere GmbH & Co. KGs mit teils überschneidenden, teils fremden Gesellschaftern verkauft. Dabei sind die jeweiligen Teilanlagen in den einzelnen Gesellschaften aktiviert. Bestimmte Teile wie Wechselrichter und Transformatoren werden von allen Gesellschaften genutzt und sollen anteilig nach Leistung in diesen aktiviert werden. Alle Gesellschaften haben Investitionsabzugsbeträge für die Anlagen gebildet. Nach einem Beschluss des FG Köln vom 22.06.2020, 14 K 2039/19, siehe auch NWB Nr. 43 vom 23.10.2020, könne in einem solchen Fall – allerdings wohl beim Vorliegen von Einzelgewerbebetrieben – das Risiko einer Mitunternehmerschaft gegeben sein mit der Folge, dass die IABs u.U. nicht hätten gebildet werden können. Frage: Sehen Sie dieses Risiko auch bei einer Lösung über GmbH & Co. KGs, und wie lässt sich das Risiko aufgrund der Vertragsgestaltung vermeiden? Gibt es neuere Literatur/Rspr. hierzu?
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