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Eventmanager,Abgrenzung Einkunftsarten,§§ 15,18 EStG

Unser Mandant übt derzeit eine selbständige Tätigkeit als Eventmanager aus. Frage: Ist die nachfolgende Tätigkeit (= Auftrag) in die o. g. selbständige Tätigkeit einzubeziehen, oder führt dies zu Einkünften aus Gewerbebetrieb? Abfärbetheorie? Tatbestand: – Der Auftrag enthält einen Messeauftritt. – Die Planung und Umsetzung erfolgt durch den Mandanten. – Die Kosten für den Messestand, für das Personal (Hostessen und Security) etc. werden ebenfalls durch den Mandanten getragen; wahrscheinlich über eine Agentur, da kein eigenes Personal vorhanden. – Der Umsatz für diesen Auftrag wäre ca. in gleicher Höhe wie die bisherigen Umsätze als Eventmanager.
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