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Steuerermäßigung,Sanierung,Eigentümer

Eheleute (Stpfl.) mieten ein Reihenhaus von den Eltern des Stpfl. zu eigenen Wohnzwecken an. Die Eheleute zahlen lediglich die Kaltmiete als Miete und tragen alle Nebenkosten selbst. Im Jahr 2021 werden das Dach und die Fassade neu gemacht und fallen somit unter die Aufwendungen für energetische Maßnahmen. Die Rechnung und die Zahlung läuft auf die Mieter (Stpfl.) und nicht auf die Vermieter. Somit trägt nicht der Eigentürmer die Kosten. Können die Eheleute (Stpfl.) diese Aufwendungen in der Anlage energetische Maßnahmen geltend machen, auch wenn das Reihenhaus nicht in ihrem Eigentum steht?
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