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Bauabzugssteuer,Haftung

Wenn eine Lohnsteuerprüfung feststellt, dass auf Grund einer fehlenden Bescheinigung zur Befreiung von der Bauabzugssteuer die Bauabzugssteuer bei einem Bauleistenden hätte einbehalten werden müssen, kann dies durch die bestandskräftige Einkommensteuerveranlagung des Leistenden entkräftet werden, in der alle Erträge aus den Aufträgen versteuert wurden? Sollte dies nicht möglich sein, kann die Erstattung der Steuer nachträglich beantragt werden?
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