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Abgrenzung gewerbliche Tätigkeit,Vermögensverwaltung,Ferienwohnungen

Der Steuerpflichtige MS hat eine Ferienwohnung auf Norderney geschenkt bekommen. Er hat bisher nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Er möchte die Ferienwohnung über die Online-Plattformen booking.com und Airbnb vermieten. Der Jahresumsatz wird zwischen 40.000 und 60.000 € im Jahr liegen, der Gewinn wird ca. bei 30.000 € sein. Frage 1: Muss MS Umsatzsteuer abführen? Wenn ja, gilt der gemäßigte Steuersatz? Frage 2: Kann der Steuerpflichtige diese Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in seiner Einkommensteuererklärung erfassen, oder muss er bei diesem Umfang einen Gewerbebetrieb anmelden? Frage 3: Geplant ist es, zwei weitere Ferienwohnungen zu erwerben. Der Gewinn wird den Betrag 60.000 € im Jahr übersteigen. Muss dann ein Gewerbebetrieb angemeldet werden? Wo ist der Sitz des Gewerbebetriebs? Herr MS organisiert und verwaltet von München aus, die Wohnungen sind alle auf Norderney.
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