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Riester,Schädliche Verwendung

Ein Mandant hat seit einigen Jahren einen Wohnriester-Vertrag. Er hat dafür regelmäßig Zulagen erhalten und auch steuerliche Förderung durch Sonderausgaben-Abzug in Anspruch genommen. Nun ist er im Rentenalter und seine Pläne, sich eine Wohnung zu kaufen, haben sich zerschlagen. Er möchte den Vertrag auflösen. Was hat dies für steuerliche Konsequenzen? Vermutlich müssen die steuerlichen Vorteile durch den Sonderausgaben-Abzug rückgängig gemacht werden? In welchem Jahr wird dies gemacht, in dem Jahr der Auflösung oder rückwirkend in den jeweiligen Jahren der Geltendmachung der Sonderausgaben? Was ist mit den Zulagen? Diese muss er vermutlich zurückbezahlen? Dies hat vermutlich mit dem steuerlichen Vorgang nichts zu tun, sondern wird separat abgewickelt? Was ist mit den von ihm selbst einbezahlten Beträgen? Diese bekommt er vermutlich ohne steuerliche Nachteile wieder zurück?
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