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§ 35c Abs. 3 Satz 2 EStG,Einzelmaßnahme

Mandant beabsichtigt, vor Einzug zur Selbstnutzung ein Haus energetisch zu sanieren. Meines Erachtens kann er entweder den Steuervorteil oder ein Förderprogramm bei der KfW oder BAFA in Anspruch nehmen. Es entsteht jetzt die Frage, ob Steuerabzug und evtl. KfW-Kredit für unterschiedliche Maßnahmen bei demselbem Objekt und Zeitraum parallel genutzt werden können? Wird die Förderung objektbezogen gesehen oder maßnahmenbezogen?
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