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Bonus,Umweltbonus,Zuschuss

Die C-GmbH erhielt vom BMWi einen Zuschuss in Höhe von 3.750 € für ein Leasinggeschäft eines elektrisch betriebenen Neufahrzeugs (Umweltbonus) mit einer vertraglichen Laufzeit von größer als 24 Monate. Bestandteil des Zuwendungsbescheids ist ein Leasingvertrag mit einer Laufzeit größer 24 Monate und einer vereinbarten Leasingsonderzahlung von 3.750 €. Die Leasingsonderzahlung wurde im Jahr 2020 gezahlt, der Antrag im Jahr 2020 gestellt und der Bonus im Jahr 2021 ausgezahlt. Meine Frage zu diesem Sachverhalt: Wie sind die Leasingsonderzahlung und der Umweltbonus in der Handels- und Steuerbilanz auszuweisen? Die aktive Rechnungsabgrenzung der Leasingsonderzahlung ist klar. Unklar ist mir die Behandlung des Umweltbonus. Muss dieser als Passiver Rechnungsabgrenzungsposten geführt werden, oder gibt es auch die Möglichkeit, diesen als Zuschuss als Betriebseinnahme zu buchen? Wird der Bonus schon im Jahresabschluss 2020, da der Antrag im Jahr 2020 erfolgte, als sonstiger Vermögensgegenstand geführt?
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