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Einkommensteuer,Betriebsaufspaltung,Umsatzsteuerliche Organschaft

Sachverhalt: H+K KG vermietet an die H+K GmbH Maschinen und Firmenfahrzeuge. Beteiligt an der KG sind H1 mit 45 % (Komplementär), H2 mit 5 % und K1 mit 50 %, an der GmbH H1 mit 50 % und K1 mit 50 %. Wir gehen grundsätzlich von einer Betriebsaufspaltung aus, da durch die beherrschende Stellung von H1 und K1 die personelle Verflechtung vorhanden ist und durch die Vermietung der wesentlichen Betriebsgrundlagen auch die sachliche Verflechtung gegeben ist. Trotz vorhandener BASP gehen wir nicht von einer umsatzsteuerlichen Organschaft aus, da kein Gesellschafter allein die Mehrheit der Anteile hält und H2 nicht an der GmbH beteiligt ist. Fragen: 1. Handelt es sich um eine Betriebsaufspaltung? 2. Liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor? 3. Sind die Zahlungen für die sachliche Verflechtung als Innenumsätze zu behandeln?
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