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Abstandnahme Steuerabzug,§ 44a EStG,Dauerüberzahler

Eine GmbH und eine natürliche Person wollen eine GmbH gründen. Die natürliche Person hat ein Einzelunternehmen, in dem die Anteile gehalten werden. Die GmbH wird zu 51 % an der neuen GmbH beteiligt sein, das Einzelunternehmen zu 49 %. Kann bei einer Ausschüttung von der neuen GmbH an ihre Anteilseigner auf die Kapitalertragsteuer bezüglich der anteiligen Ausschüttung an das Einzelunternehmen durch vorherige Beantragung einer entsprechenden Bescheinigung verzichtet werden, wie es bei Ausschüttungen von GmbH an GmbH möglich ist?
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