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§ 4 Abs. 5 EStG,§ 37b EStG,Sachgutscheine

Unser Mandant möchte für die Vermittlung von Personal durch Privatpersonen, Bekannte und Geschäftsfreunde (Tippgeber) Sachgeschenke in Form von Gutscheinen für Einzelhandelsunternehmen, Eintrittskarten für VIP-Logen in Fußball-, Eishockey- und Handballstadien oder gar Incentive-Reisegutscheine ausgeben. Wie ist hier die steuerliche Behandlung, da es sich nicht um Mitarbeiter handelt? Kann durch Pauschalierung nach § 37b EStG ein Betriebsausgabenabzug gesichert werden, oder greift hier § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG?
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