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Veräußerungsgewinn,Inventar,Spekulationsgewinn

Ein Mandant (natürliche Person) kauft privat eine Hotelimmobilie. Diese wird langfristig zur Erzielung von Einkünften genutzt. Es werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG erzielt. Zusammen mit der Hotelimmobilie wurde auch das Inventar des Hotels für ca. 500.000 € mit angeschafft und langfristig mit vermietet. Die Immobilie soll nun innerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 EStG wieder veräußert werden. Die Frage ist nun, wie sich der Spekulationsgewinn berechnet. Ist der Wert des Inventars vorab vollständig aus dem Kaufpreis auszuscheiden? Oder gehört der Wert, der für das Inventar gezahlt wird, mit zum Verkaufserlös, und wir müssen den Restbuchwert des Inventars als Anschaffungskosten abziehen? Wir sind hier unsicher, weil Privat- und kein Betriebsvermögen vorliegt. Die Anschaffung des Inventars ist länger als ein Jahr her.
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