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Einkommensteuer,Zuschuss,Bilanzierung

Die R-GmbH hat im Jahr 2019 einen Investitionszuschuss zur Förderung technischer Einrichtungen zur Bereitstellung von Echtzeitdaten im öffentlichen Personennahverkehr beantragt. Der Zuschuss wird vom Land Rheinland-Pfalz ausgezahlt und wird für die Anschaffung von Anlagevermögen verwendet. Der Zuschuss ist an Bedingungen geknüpft und muss bei Nichteinhaltung zurückgezahlt werden. Das bezuschusste Anlagevermögen wurde im Jahr 2019 angeschafft. Der Bewilligungsbescheid ist im Jahr 2020 ergangen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Jahr 2021. Frage: Ist der Zuschuss bereits in der Bilanz 2020 zu berücksichtigen? Oder erst mit Auszahlung im Jahr 2021?
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