Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 35a Abs. 2 und 3 EStG,Beratungsleistungen,Vorschussrechnung

Im Zusammenhang mit § 35a EStG stellen sich uns bei einem Mandanten folgende Fragen: 1. Ein selbständiger Dipl.-Pflegewirt erbringt in der Wohnung der Stpfl. Beratungsleistungen (Empfehlungen zur Vorbeugung z.B. v. Stürzen, Beratung zu Einstufung Pflegestufe/Antragstellung, Vorbereitung auf und Begleitung des Gutachtertermins, Beratung zur pflegeoptimalen Umbaumaßnahmen und Einrichtung etc.). Sind diese Leistungen nach § 35a EStG begünstigt? 2. Wie ist mit einer auf eine Handwerker-Vorschussrechnung geleistete Vorauszahlung (Überweisung) zu verfahren, wenn sie keine Aufteilung in Lohn/Material etc. enthält und die Aufteilung lt. Handwerker erst in der (ein bis zwei Jahre später erstellten und daher noch nicht vorliegenden) Schlussrechnung durchgeführt werden kann?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen