Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 32 Abs. 6 S. 6 EStG,Übertragung,Kinderfreibetrag

Ein Mandant ist geschieden. Die gemeinsamen Söhne lebten bis zum Beginn ihrer Ausbildung bei der Mutter. Der Vater zahlte regelmäßig Unterhalt. Der mittlerweile volljährige Sohn wohnt seit Beginn seines Studiums in einer eigenen Wohnung in Hamburg und nicht mehr bei der Mutter. Der Vater zahlte dem Sohn bisher 600 €/Monat an Unterhalt, die Mutter leitete nach Auskunft des Sohnes das Kindergeld (209 €), das ihr ausgezahlt wurde, an den Sohn weiter und zahlte zusätzlich 40 €. Derzeit zahlt der Vater 430 €/Monat. In seiner Einkommensteuererklärung hat der Vater die Übertragung des vollen Kinderfreibetrags (Freibetrag für Existenzsicherung und für Betreuung und Ausbildung) beantragt. Er geht davon aus, dass die Mutter ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommt, da sie nur das vom Staat erhaltene Kindergeld weiterleite und selbst nur ca. 40 € beisteuert. Zudem sieht er für das volljährige Kind keine Betreuungs- oder Ausbildungsleistung der Mutter. Das Finanzamt lehnt die Übertragung ab, da die Mutter die Unterhaltsverpflichtungen nicht verletzt habe, und derjenige, bei dem das Kind lebt bzw. der die Pflege und Erziehung innehat, stets seine Unterhaltspflicht erfüllt (R 32.13 Abs 2 Satz EStR). Tatsächlich wohnt das Kind nicht bei der Mutter und aufgrund der Volljährigkeit ist fraglich, ob sie die Pflege und Erziehung innehat. Frage: Kann der Vater die Übertragung des vollen Kinderfreibetrags auf sich beantragen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen