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Prostituierte,Gewinnermittlung,§ 4 EStG

Sachverhalt: Prostituierte hat 22.220 € Umsatz. Nachgewiesene WK sind Miete + Fahrten zur Arbeit Ich habe 10 % des Umsatzes als WK geschätzt für Arbeitskleidung, Reinigungsmittel, Pflegemittel, Handtücher, Kondome etc. Finanzamt lehnt diese WK komplett hat. Dass diese Kosten anfallen, ist aber unstrittig. Muss nicht wenigstens dieser kleine Teil (10 %) anerkannt werden?
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