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Investitionsabzugsbetrag,GbR

Zwei Mandanten haben neben ihren eigentlichen Betrieben eine GbR gegründet, in der Strom in größerem Umfang produziert und veräußert wird. Gewerbeanmeldung und Inbetriebnahme der PV-Anlage ist im Jahr 2021. Im Jahr 2020 ist nun beabsichtigt, einen InvAbzB zu bilden (also im Jahr vor der Betriebseröffnung). Muss dafür eine Feststellungserklärung abgegeben werden für 2020, oder kann der Abzugsbetrag je zur Hälfte in den Einzelsteuererklärungen geltend gemacht werden?
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