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Umsatzsteuer,Organschaft,Wirtschaftliche Eingliederung

Unsere Mandantin, eine Grundbesitz GmbH & Co. KG, ist zu 90 % an einer GmbH beteiligt, deren Unternehmensgegenstand unter anderem der Erwerb und die Bebauung eines Grundstücks sowie der Verkauf und die Vermietung von Einheiten dieses Grundstücks ist. Die GmbH hat die Bausumme (ca. 37 Mio. €) über Bankdarlehen (ca. 5 Mio. €) sowie über Privatdarlehen des einzigen Kommanditisten der GmbH & Co. KG (ca. 32 Mio. € mit 1 % verzinst) finanziert. Die GmbH selbst hat keine Angestellten, ein Mitarbeiter der GmbH & Co. KG ist für das Objekt zuständig (Bauleitung, Kontakt mit Generalunternehmer). Fraglich ist, inwieweit über die Beteiligung zu 90 % eine wirtschaftliche Eingliederung der GmbH in die GmbH & Co. KG gegeben ist. Begründet die Tätigkeit des Mitarbeiters der GmbH, die unentgeltlich erfolgt, eine wirtschaftliche Eingliederung in die GmbH & Co. KG? Nach Fertigstellung des Objekts erfolgt die Vermietung desselben durch die GmbH. Insoweit erfolgt eine umsatzsteuerfreie Vermietung von in dem Objekt befindlichen Wohnungen. Die Rechtshandlungen der Vermietung erfolgen wiederum über Mitarbeiter der GmbH & Co. KG. Für eine Gewerbeeinheit wird die GmbH optieren. Fraglich ist, ob zwischen der GmbH & Co. KG und der GmbH eine umsatzsteuerliche Organschaft vorliegt.
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