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Schiffsbeteiligung,Schiff

Die deutsche Staatsbürgerin T hat ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Jahr 2017 nach London verlegt. Erst im Jahr 2020 ist sie nach Deutschland zurückgekehrt. Es geht um das Jahr 2018. T hatte in Deutschland noch eine Beteiligung. Es geht um eine Schiffsbeteiligung in Form einer GmbH & Co. KG. Der Gewinn wird einheitlich und gesondert in Deutschland festgestellt. Frage: Wie werden diese Beteiligungseinkünfte zugeordnet und beteuert? Die Steuererklärung soll im Jahr 2021 abgegeben werden.
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