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ÜH III,Zuschüsse,R 7.3 Abs. 4 EStR

Unser Mandant betreibt eine Pension und bekommt eine Förderung für Hygienemaßnahmen (Lüftungsgeräte). Jedes Gerät kostet 3.000 €. Angeschafft werden 58 Stück. Gesamtinvest. inkl. Montage: 518.000 €. Frage: Muss ich die Lüftungen aktivieren? Wenn ja, habe ich dann einen Gewinn aus der Überbrückungshilfe, da ich ja nur die AfA als Aufwand habe?
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