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§ 18 EStG,§ 6 Abs. 3 EStG,§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG,Übertragung eines Mitunternehmeranteils gegen Versorgungsleistungen

Die Ärzte, Vater und Sohn, sind jeweils 50 % an der Arzt-GbR beteiligt. Weiter gehört dem Vater zu 100 % die Praxisimmobilie, die im Sonder-BV gehalten wird. Sowohl der Gesellschaftsanteil als auch die Praxisimmobilie sollen nun unentgeltlich gegen Gewährung einer lebenslangen Leibrente auf den Sohn übertragen werden mit dem Ziel, die Aufdeckung der stillen Reserven zu vermeiden. Der Vater wird sodann die Leibrente als wiederkehrende Einnahme versteuern, und der Sohn begehrt den Sonderausgabenabzug. Im Rahmen der Vertragsprüfung haben sich folgende Fragen ergeben: 1. In dem Entwurf des Übergabevertrags des Notars ist geregelt, dass die Leibrente nur für die Überlassung des Grundbesitzes erfolgt. Sollte/muss zusätzlich erwähnt werden, dass die Leibrente auch für die Übertragung des Mitunternehmeranteils erfolgt? 2. Ist in Übergabeverträgen grundsätzlich darauf hinzuweisen, dass die Vertragsparteien (Vater und Sohn) davon ausgehen, dass ein ausreichend ertragsbringender Mitunternehmeranteil übertragen wird? 3. Rückübertragungsrechte (z. B. Veräußerung der Praxis oder Todesfall) sind unschädlich? 4. Die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln für unternehmerisches Vermögen können, soweit die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, in Anspruch genommen werden?
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