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Corona-Hilfe,Bilanzierung,Zeitpunkt

Wie verbucht man die Überbrückungshilfe II bei einem bilanzierenden Unternehmen, wenn die Auszahlung erst im Folgejahr 2021 erfolgt ist? Wird die Überbrückungshilfe wie bei einer Investitionsförderung erst mit der Auszahlung berücksichtigt, oder erfolgt die Berücksichtigung wie bei einem Erlös nach dem Leistungszeitraum?
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