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Einkommensteuer,Minijob,Gehaltsverzicht

Unser Mandant ist Geschäftsführer einer GmbH (Startup), an der er zu 15 % beteiligt ist. Vertraglich vereinbart ist, dass er eine angemessene Vergütung von z.B. 4.000 € erhält. Es gibt weitere Geschäftsführer, die die gleiche Vergütung erhalten. Der genannte Geschäftsführer verzichtet aber freiwillig auf einen Teil der Vergütung und möchte nur 450 € als Aushilfe bekommen. Ist dies möglich? Aus unserer Sicht liegt weder eine vGA noch vE vor, sozialversicherungsrechtlich sind wir mit den 450 € unter der SV-Pflicht, so dass aus unserer Sicht nichts gegen eine derartige Vorgehensweise spricht. Sind Sie anderer Meinung?
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