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BetrAVG,Versorgungsleistungen,Zusatz-Krankenversicherung

Gibt es Grenzen, für welche Ausgestaltung der betrieblichen AV in Versicherungsform eine Entgeltumwandlung möglich ist? Dürfen insbesondere Hinterbliebenenvorsorge, betriebliche Zusatz-KV usw. in die Versicherung eingeschlossen werden und im Wege der Entgeltumwandlung finanziert werden?
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