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Business Seats,Sponsoring,BA

Ein Mandant zahlte im Jahr 2020 für Business Seats 100.000 €. Hierauf entfallen 50.000 €auf den Zeitraum 01.07.–31.12. Die Kosten werden wie folgt aufgeteilt: 50 % Geschenke (an Geschäftsfreunde) und 50 % Bewirtung. Die Kosten wurde nicht zurückerstattet Da spätestens ab dem 2. Halbjahr keine Zuschauer mehr in Stadien durften, ergeben sich folgende Fragen: Müssen die Geschenke gem. § 37b EStG an die Geschäftsfreunde pauschal besteuert werden (nachweislich hat diese niemand in Anspruch genommen)? Liegt überhaupt ein Geschenk i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG vor, das den Gewinn nicht mindern darf? Oder ist der ganze Betrag als Aufwand zu erfassen?
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